Handelsbedingungen
Firmeninformation
Vermittler:
Handgefertigt von... v/Lisa Rasmussen
CVR-Nr. 41766735
Grønlands Torv 1, st. 1.
9210 Aalborg SØ
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Definitionen
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Die folgenden Definitionen – wie unten dargelegt – werden in der Eigentümervereinbarung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben oder im Text klar angegeben ist. Der Singular (sofern zutreffend) schließt den Plural ein und umgekehrt. Verweise auf Anhänge und Klauseln beziehen sich auf Anhänge und Klauseln in der Eigentümervereinbarung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben oder im Text klar angegeben ist.
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„Abteilung“ bezeichnet den Teil der Räumlichkeiten, in dem der Verkäufer im Einvernehmen mit dem Vermittler das Recht hat, die zum Verkauf stehenden Artikel im Hinblick auf den Kauf durch den Käufer aufzustellen und auszustellen.
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„Vereinbarung“ bezeichnet die zwischen dem Vermittler und dem Verkäufer geschlossene Vereinbarung über die Vermittlung von Verkäufen.
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„Transfer“ bedeutet „Handgefertigt von...“, CVR-Nr. 41766735.
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„Käufer“ bezeichnet die Personen usw., einschließlich Verbraucher, die vom Verkäufer und über den Vermittler vermittelt Käufe der Verkaufsartikel tätigen.
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„Die Räumlichkeiten“ bezeichnet die Räumlichkeiten an der Adresse Grønlands Torv 1, st., 9210 Aalborg SØ, die Mieter gemäß einem separaten Mietvertrag vermitteln.
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„Verkaufsartikel“ bezeichnet die Verkaufsartikel, die der Verkäufer in der Abteilung ausstellt und deren Verkauf der Vermittler gemäß dieser Vereinbarung vermittelt. Im Einzelnen wird zwischen dem Makler und dem Verkäufer vereinbart, welche zum Verkauf stehenden Gegenstände der Verkäufer in der Abteilung ausstellen darf.
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„Verkäufer“ bezeichnet die Person, die Räume bei Handcrafted by... mietet.
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Hintergrund
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Diese Vereinbarung wird im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrags über die Vermietung der Räumlichkeiten durch den Vermittler geschlossen. Der Vermittler möchte dann ein einheitliches Vertriebsnetz für den Verkauf verschiedener zum Verkauf stehender Artikel aufbauen, einschließlich der unter diese Vereinbarung fallenden zum Verkauf stehenden Artikel, wobei der Vermittler somit den Verkauf solcher zum Verkauf stehenden Artikel usw. vermittelt. aus dem Gelände.
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Die Kommunikation usw.
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Gemäß dieser Vereinbarung muss der Vermittler den Verkauf der Verkaufsartikel im Namen des Verkäufers vermitteln.
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Gemäß dieser Vereinbarung hat der Verkäufer das Recht, die Verkaufsartikel in der Abteilung auszustellen, um sie zu verkaufen. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Inventar, die Stände, Preisschilder usw., die der Vermittler zur Verfügung stellt, zur Ausstellung der Verkaufsartikel in der Abteilung zu verwenden. Der Vermittler bestimmt die konkrete Anordnung und Präsentation der Verkaufsartikel in der Abteilung, und der Vermittler kann bei Bedarf in diesem Zusammenhang mit dem Verkäufer Rücksprache halten, ohne dass der Vermittler dazu verpflichtet ist.
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Der Vermittler muss in angemessenem Umfang – und nach weiterer Vereinbarung mit dem Verkäufer – den Verkauf der Verkaufsgegenstände von den Räumlichkeiten aus vermitteln. Öffnungszeiten usw. für Verkäufe werden vom Vermittler detaillierter festgelegt, unter anderem nach gesonderten diesbezüglichen Gesprächen zwischen den Parteien und durch weitere Vereinbarungen mit anderen Verkäufern, mit denen der Vermittler einen Vertrag zu ähnlichen – oder weitgehend ähnlichen – Bedingungen wie dieser Vertrag abschließt.
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Für die Preise der Sale-Artikel gilt:
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Die Preise für die Verkaufsartikel werden vom Verkäufer festgelegt. Der Vermittler ist somit verpflichtet, den Verkauf der Verkaufsartikel zu den Preisen zu vermitteln, die der Verkäufer für die Verkaufsartikel festlegt/angibt.
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Die Preise unterliegen nicht der Mehrwertsteuer, es sei denn, der Verkäufer ist umsatzsteuerlich registriert. Der Verkäufer ist jederzeit verpflichtet, den Vermittler hierüber loyal zu informieren. Der Verkäufer ist – und ohne diesbezügliche Haftung gegenüber dem Vermittler – für die Richtigkeit der Informationen über die Situation des Verkäufers in Bezug auf die Mehrwertsteuer/Mehrwertsteuerregistrierung verantwortlich.
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Bei der Vermittlung des Verkaufs der Verkaufsartikel in den Räumlichkeiten/Abteilung müssen die Preise auf den Preisschildern angegeben werden, sowohl inkl. und exkl. eventuelle Mehrwertsteuer.
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Wenn der Vermittler die Vermittlung des Verkaufs der Verkaufsgegenstände ohne Mehrwertsteuerzuschlag durchgeführt hat, sich aber nachträglich herausstellt, dass die Mehrwertsteuer auf die Preise hinzugerechnet werden musste, ist der Verkäufer verpflichtet, den Vermittler von allen Ansprüchen freizustellen die dem Verkäufer dadurch möglicherweise entstehen, d. h. eine vollständige Entschädigung, und der Verkäufer ist daher verpflichtet, sicherzustellen, dass der Vermittler wie ursprünglich in dieser Vereinbarung festgelegt bereitgestellt wird.
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Der Vermittler ist in keiner Weise dazu verpflichtet oder hat dies garantiert, einen bestimmten Mindestverkauf der Verkaufsartikel oder Ähnliches zu tätigen.
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Vertrags- und Bindungsdauer, Kündigung etc.
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Der Vertrag tritt mit der Annahme und Bezahlung des Vertrags in Kraft und dauert bis zum Ende der zwischen den Parteien vereinbarten befristeten Vertragslaufzeit, es sei denn, der Vertrag wird von einer der Parteien gemäß den Bestimmungen dieses Punktes schriftlich gekündigt 5 endet vor Ablauf der oben genannten Vertragslaufzeit. Die Parteien können eine Verlängerung der vorgenannten Vertragslaufzeit vereinbaren.
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Der Vertrag ist seitens des Verkäufers für einen Zeitraum von 2 Wochen, gerechnet ab Vertragsbeginn, unwiderruflich, vgl. Punkt 5.1. Danach kann der Verkäufer den Vertrag mit einer Frist von 1 Woche kündigen.
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Der Vermittler kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 1 Woche kündigen.
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Bei Beendigung des Vertrags ist der Verkäufer verpflichtet, die Verkaufsgegenstände vor Ablauf des Vertrags aus der Abteilung und den Räumlichkeiten zu entfernen, ohne dass der Vermittler dafür in irgendeiner Weise haftbar ist. Der Vermittler ist jedoch verpflichtet, in angemessenem Umfang dazu beizutragen, dass dem Verkäufer Zugang zu den Räumlichkeiten und der Abteilung gewährt wird, damit er die Verkaufsgegenstände wie oben erwähnt entfernen kann. Wenn der Verkäufer die Verkaufsgegenstände nicht vor dem oben genannten Zeitpunkt aus der Abteilung und dem Gelände entfernt hat, ist der Vermittler berechtigt, auf Kosten des Verkäufers – und ohne dass der Verkäufer aus diesem Anlass einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler geltend machen kann – dies zu tun Veranlassen Sie, dass die Verkaufsartikel aus der Abteilung und den Räumlichkeiten entfernt/entsorgt werden. Die Parteien können optional vereinbaren, dass der Vermittler die zum Verkauf stehenden Gegenstände entnimmt, verpackt und an den Verkäufer sendet, wobei der Verkäufer in diesem Zusammenhang die Fracht/Porto übernimmt.
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Abrechnung usw.
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Beim Verkauf der Verkaufsartikel arrangiert der Vermittler im Namen des Verkäufers die Abrechnung mit dem Käufer. Die Abrechnung erfolgt durch Zahlung an einem Zahlungsautomaten, Mobilepay, Bargeld oder einem anderen sicheren Zahlungsmittel, das vom Vermittler angegeben wird. Die anschließende Auszahlung/Überweisung der aus dem Verkauf erzielten Beträge an den Verkäufer erfolgt gemäß der Regelung in Punkt 6.3.
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Für die Vermittlung des Verkaufs der Verkaufsartikel gemäß dieser Vereinbarung durch den Vermittler zahlt der Verkäufer eine wöchentliche Gebühr von 60 DKK zzgl. MwSt. Mehrwertsteuer („Die Gebühr“). Die Vergütung ist fest und zahlbar, unabhängig davon, in welchem Umfang der Vermittler den Verkauf der Verkaufsgegenstände vermittelt hat. Die Zahlung der Gegenleistung erfolgt zu Beginn der vereinbarten Vertragslaufzeit, vgl. Punkt 5.1, vor Ablauf der gesamten vereinbarten Vertragslaufzeit, vgl. Punkt 5.1. Bei Verlängerungen der vereinbarten Vertragslaufzeit, vgl. Punkt 5.1, ist die Vergütung für den Zeitraum der Vertragsverlängerung zum Zeitpunkt des Beginns des Vertragszeitraums zu zahlen, um den sich die Vertragslaufzeit verlängert hat. Die Vergütung ist auf ein vom Vermittler angegebenes Bankkonto zu entrichten.
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Am Ende jedes Monats erstellt der Makler eine gesonderte Abrechnung darüber, inwieweit der Makler den Verkauf der Verkaufsgegenstände im betreffenden Monat vermittelt hat. In diesem Zusammenhang berechnet der Vermittler eine Gebühr („Vermittlergebühr“), die 30 % des Gesamtbetrags (ohne Mehrwertsteuer) entspricht, der aus dem Verkauf der Verkaufsartikel im betreffenden Monat erzielt wurde. Der überschüssige Betrag (d. h. der Gesamtbetrag aus dem Verkauf der Verkaufsartikel im betreffenden Monat, abzüglich der Maklergebühr) wird dem Verkäufer auf ein vom Verkäufer angegebenes Bankkonto gezahlt.
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Anforderungen an die Verkaufsartikel
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Der Verkäufer garantiert dem Vermittler in jeder Hinsicht, dass die Verkaufsartikel original sind. Darüber hinaus garantiert der Verkäufer dem Vermittler in jeder Hinsicht, dass der Verkäufer Eigentümer aller relevanten geistigen Eigentumsrechte für die Herstellung und den Verkauf der Verkaufsartikel ist oder dass der Verkäufer die Erlaubnis der Eigentümer aller relevanten geistigen Eigentumsrechte eingeholt hat. usw. für die Herstellung und den Verkauf der Verkaufsartikel.
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Haftung und Freistellung
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Der Verkäufer trägt das Risiko einer zufälligen Zerstörung oder Beschädigung der Verkaufsgegenstände, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Feuer, Einbruch, Diebstahl, Sturmschäden, Schäden des Käufers an den Verkaufsgegenständen, auch bei deren Besichtigung in der Ausstellung im Abteilung oder ähnliche Situationen.
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Der Verkäufer haftet in jeder Hinsicht gegenüber dem Käufer und Dritten (und unter Ausschluss jeglicher Haftung gegenüber dem Vermittler in dieser Hinsicht) für alle Ansprüche im Zusammenhang mit den Verkaufsgegenständen, auch hinsichtlich Mängeln, sowie hinsichtlich der in Punkt 7 genannten Bedingungen , usw. Wenn der Käufer oder ein Dritter solche Ansprüche gegen den Vermittler im Zusammenhang mit den Verkaufsgegenständen geltend macht, ist der Verkäufer verpflichtet, den Vermittler von allen solchen Ansprüchen freizustellen, d. h. zur vollständigen Entschädigung.
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Sonstig
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Es wird klargestellt, dass der Vermittler den Verkauf der Verkaufsgegenstände im Namen des Verkäufers nicht als Kommissionär, sondern lediglich als Vermittler vermittelt. Das Kommissionsgesetz findet daher auf diese Vereinbarung keine Anwendung.
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Streitigkeiten
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Alle Streitigkeiten über das Verständnis oder die Auslegung dieser Vereinbarung, einschließlich ihres Inhalts, ihrer Kündigung, ihres Umfangs oder ihrer Verletzung, müssen von den ordentlichen Gerichten in Dänemark entschieden werden. Der Gerichtsstand muss stets der aktuelle Wohnsitz des Mediators sein.
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Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht dänischem Recht.
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